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Mit dem Sturmgewehr (Stgw)
ausgerüstete Armeeangehörige
sind schiesspflichtig und
absolvieren einmal jährlich
ihr Bundesprogramm ("Obli")
auf einer 300m Schiessanlage.
Die Gemeinden sind gemäss
Militärgesetzgebung verpflichtet,
ihren Schützen eine solche
Anlage zur Verfügung zu
stellen. Betreiber sind die
Schiessvereine.
Diese Schiessanlagen dienen
gleichzeitig der Erfüllung
der ausserdienstlichen
Schiesspflicht und dem privaten
Schiesssport.
Die Zuständigkeit des
Amtes für Militär
und Zivilschutz beschränkt
sich auf das ausserdienstliche
Schiesswesen.
Das Schiessen ist ein immissionsträchtiger
Sport. Wir sind uns dessen bewusst
und nehmen die Probleme rund
um die Sicherheit, den Lärm-
und Bodenschutz ernst.
Mit dem Ziel, umfassende und
langfristig tragfähige
Lösungen zu finden, arbeiten
wir eng mit unseren Partnern
zusammen:
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