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Schiesswesen im
Kanton Zürich
 

Mit dem Sturmgewehr (Stgw) ausgerüstete Armeeangehörige sind schiesspflichtig und absolvieren einmal jährlich ihr Bundesprogramm ("Obli") auf einer 300m Schiessanlage.

Die Gemeinden sind gemäss Militärgesetzgebung verpflichtet, ihren Schützen eine solche Anlage zur Verfügung zu stellen. Betreiber sind die Schiessvereine.

Diese Schiessanlagen dienen gleichzeitig der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht und dem privaten Schiesssport.

Die Zuständigkeit des Amtes für Militär und Zivilschutz beschränkt sich auf das ausserdienstliche Schiesswesen.

Das Schiessen ist ein immissionsträchtiger Sport. Wir sind uns dessen bewusst und nehmen die Probleme rund um die Sicherheit, den Lärm- und Bodenschutz ernst.
Mit dem Ziel, umfassende und langfristig tragfähige Lösungen zu finden, arbeiten wir eng mit unseren Partnern zusammen:


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