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Veranlagung
Allgemeines
- Die Veranlagung für den Wehrpflichtersatz erfolgt jährlich.
- Zuständig ist Ihr Wohnortskanton (wo Sie am 31.12. des Ersatzjahres angemeldet sind).
- Militärdienstpflichtige, welche ins Ausland verreisen wollen, werden vor Antritt des Auslandurlaubes veranlagt. -> Näheres zum Auslandurlaub.
Bemessung der Ersatzabgabe
- Die Ersatzabgabe wird auf dem gesamten Reineinkommen (In- und Ausland) erhoben, sie beträgt 3% des taxpflichtigen Einkommens, mindestens jedoch
CHF 400.-- (Hinweis zu den Änderungen ab Ersatzjahr 2010). - Die Veranlagung beruht auf der direkten Bundessteuer, in speziellen Fällen auf der kantonalen Steuer oder einer besonderen Ersatzabgabe-Erklärung.
- Wer im Ersatzjahr als Militärdienstpflichtiger mehr als die Hälfte seines Militärdienstes geleistet hat, schuldet die halbe Ersatzabgabe.
- Wer im Ersatzjahr als Zivildienstpflichtiger weniger als 26, mindestens aber 14 anrechenbare Diensttage geleistet hat, schuldet die halbe Ersatzabgabe.
- Die Gesamtzahl der Militär- oder Zivildiensttage, welche bis zum Ende des Ersatzjahres geleistet wurden, bewirken eine Reduktion der Ersatzabgabe:
Bei 50-99 Militär- bzw. 75-149 Zivildiensttagen beträgt die Reduktion => 10%
Bei weiteren 50 Militär- bzw. 75 Zivildiensttagen beträgt die Reduktion => weitere 10%
Bei 500 Militärdiensttagen (750 Zivildiensttagen) tritt Ersatzfreiheit ein.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG (Art. 10 - 31) und WPEV (Art. 6 - 43).
Im Ersatzjahr geleistete Schutzdiensttage (Zivilschutz) haben eine weitere Reduktion der Ersatzabgabe zur Folge (1 Tag Schutzdienst => 4% Reduktion)
Weitere Informationen: WPEV (Art. 5a).
