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Raten, Stundung und Erlass
Zahlungschwierigkeiten
- Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein diesbezügliches Gesuch (Stundung, Ratenzahlung oder Erlass) stellen.
- Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Verfügungen über Sozialhilfen usw.).
- Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. --> Ratenzahlung
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG Art. 37 und WPEV Art. 52.
Stundung und Ratenzahlung
- Stundungen (Verlängerung der Zahlungsfrist) sowie Ratenzahlungen können telefonisch beantragt, müssen aber in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.
--> Ratenzahlung - Auf Stundung und Ratenzahlung wird ein Verzugszins erhoben.
Teilerlass/Erlass
- In besonderen Notlagen kann, auf schriftliches Gesuch hin, ein Teilerlass/ Erlass gewährt werden.
- Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage mit entsprechenden Unterlagen (z.B. Verfügungen über Sozialhilfen usw.).
- Im Merkblatt finden Sie alle grundsätzlichen Informationen zum Erlassverfahren bei der Wehrpflichtersatzabgabe:
