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Schiessdaten
Die von den Schiessvereinen im Kanton Zürich veröffentlichten Daten können Sie mittels diesem Link abfragen:
- Es werden nur Daten, Ortschaften und Distanzen angezeigt, an denen auch geschossen werden kann (Angaben erfolgen ohne Gewähr).
- Gemeinden ohne eigene Schiessanlage sind hier nicht aufgeführt.
- Die Schiesspflicht kann bei jedem anerkannten Schützenverein erfüllt werden
Sie können Ihre Schiesspflicht jährlich vom 1. April bis zum 31. August oder im Nachschiesskurs erfüllen.
Weitere Details entnehmen Sie den gesetzlichen Grundlagen
Weitere Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Christof Grütter
Telefon
043 259 70 51
E-Mail
christof.gruetter@amz.zh.ch
Carlo Kindler
Telefon
043 259 70 50
E-Mail
carlo.kindler@amz.zh.ch
