Dienstverschiebung

Terminkonflikt zwischen Militärdienst und ziviler Tätigkeit?

Urlaub oder Dienstverschiebung?

Viele Terminkonflikte lassen sich mit Urlaub lösen, sprechen Sie als erstes mit Ihrem Kp Kommandanten. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Dienst mit Ihrer Einteilungsformation zu leisten.

Eine Dienstverschiebung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und der Dienst muss nachgeholt werden.
Gegebenenfalls werden Sie ersatzpflichtig, d.h. Sie haben gemäss Ihrem aktuellen Einkommen Wehrpflichtersatz zu leisten.

Es ist auch möglich, Dienstleistungen vorzuholen.

Hinweise betreffend der Einreichung von Gesuchen finden Sie im Brevier, Ziffer 19, Seiten 27 und 28.

Urlaub

Kontaktaufnahme mit Ihrem Kompaniekommandanten (Kp Kdt). Die Adresse finden Sie in Ihrem Dienstbüchlein (Seite 6 bzw. 8)

Persönlicher Urlaub kann der Kp Kdt gewähren für unaufschiebbare zivile Verpflichtungen. Gesuche sind grundsätzlich vordienstlich einzureichen.

Persönlicher Urlaub wird grundsätzlich nicht an die Gesamtdienstleistungspflicht angerechnet! Reine Urlaubstage werden nicht besoldet und Sie erhalten keinen Erwerbsersatz (Art. 40 MDV).

Beachten Sie im Brevier Ziffer 19, Seiten 66 bis 69.

Dienstverschiebung

Es müssen wichtige berufliche, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen (Bestätigungen Dritter unbedingt erforderlich). Diese sind in den Artikeln 29 bis 34 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) näher umschrieben.

Dienstverschiebungsgesuch ausfüllen:
Online einreichen oder als pdf-Formular per Post zustellen (Gesuche aus medizinischen Gründen sind ausschliesslich über den Postweg einzureichen).

Für Militärdienstpflichtige im Studium:

Für Verschiebungsgesuche für die Rekrutierung/ Rekrutenschule: pdf-Formular ausfüllen und per Post zustellen.